Wir sind uns hoffentlich einig, dass die IT das Nervensystem jedes Unternehmens ist, egal ob im privaten oder öffentlichen Sektor. Daher sind wir der Überzeugung, dass IT-Sicherheit und Datenschutz kein Luxus mehr ist, sondern ein Muss. Drei besonders relevante Regelwerke sind die europäische NIS2-Richtlinie (Network and Information Security), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Gesundheitswesen die Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen greifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und die regelmäßige Schulung des Personals.
Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten. Sie betrifft vor allem kritische Infrastrukturen (KRITAS). Die NIS2-Richtlinie legt folgende Anforderungen an Einrichtungen fest:
Die Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) spezifiziert folgende Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz in Arztpraxen.
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