Gesetzesgrundlage

Wir sind uns hoffentlich einig, dass die IT das Nervensystem jedes Unternehmens ist, egal ob im privaten oder öffentlichen Sektor. Daher sind wir der Überzeugung, dass IT-Sicherheit und Datenschutz kein Luxus mehr ist, sondern ein Muss. Drei besonders relevante Regelwerke sind die europäische NIS2-Richtlinie (Network and Information Security), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Gesundheitswesen die Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen greifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und die regelmäßige Schulung des Personals.

NIS 2.0

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten. Sie betrifft vor allem kritische Infrastrukturen (KRITAS). Die NIS2-Richtlinie legt folgende Anforderungen an Einrichtungen fest:

  1. Risikomanagement: KRITAS betroffene Unternehmen müssen Risiken für ihre IT-Systeme regelmäßig bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. 
  2. Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Netz- und Informationssysteme haben, müssen an die zuständigen Behörden gemeldet werden. 
  3. Krisenmanagement: KRITAS betroffene Unternehmen müssen Pläne für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen entwickeln und regelmäßig Übungen durchführen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf Notfälle vorbereitet sind.

KBV

Die Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) spezifiziert folgende Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz in Arztpraxen. 

  1. IT-Grundschutz: Arztpraxen müssen mindestens den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen. Dies umfasst eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen, die auf gängige Bedrohungen abgestimmt sind.
  2. Notfallmanagement: Die KBV verlangt die Erstellung eines Notfallplans, der Maßnahmen zur Wiederherstellung der IT-Systeme und der Daten im Falle eines Ausfalls oder eines Angriffs beschreibt.

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